Altschuldenhilfe von Bundesregierung beschlossen

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, LKEG) beschlossen.

Insgesamt werte ich das Entlastungspaket als ein gutes Signal für unsere Kommunen. Es ist unsachlich und wenig konstruktiv, dies abzutun und zu entwerten, wie dies manche Oberbürgermeister tun. Solche Kommentare sind Wasser auf die Mühlen derer, die von der Altschuldenhilfe nicht betroffen sind und am liebsten gar nichts tun wollen.

Das Entlastungspaket zeigt, dass die Bundesregierung Verantwortung übernimmt, nachdem die Vorgängerregierung hierfür nicht die Kraft hatte.

Ich verbinde mit der Entscheidung drei Erwartungen für die Zukunft:

Erstens, dass die Mittel über 2029 hinaus bereitgestellt werden, sowie es auch das Land plant. Darüber aber kann naturgemäß nur der nächste Deutsche Bundestag entscheiden.

Zweitens, dass der Bund weitere Belastungen der Kommunen unbedingt vermeidet, damit nicht zusätzlich finanzielle Engpässe entstehen.

Und drittens, dass wir bei einer Verbesserung der Finanzlage auch darüber nachdenken, noch mehr für die Kommunen mit Altschulden zu tun.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird sich der Bund am Abbau kommunaler Kassenkredite beteiligen. Demnach unterstützt der Bund von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich bei Maßnahmen zur Entlastung ihrer von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen.

Ich gehe davon aus, dass die Mittel in Nordrhein-Westfalen – voraussichtlich rund 164 Millionen Euro pro Jahr – ungekürzt und vollständig bei den Kommunen ankommen. Für das Bergische Städtedreieck mit Solingen, Remscheid und Wuppertal ist diese Entlastung eine wichtige Hilfe, um die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu sichern.

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