„Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür“ 

Die Ampel plant mit dem Jahressteuergesetz 2022 die steuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken zum Jahreswechsel zu ändern, ohne jedoch die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzupassen. Damit droht in vielen Fällen eine höhere Erbschaft- und Schenkungsteuer. Betroffen sind alle Immobilienarten: Wohnungen, Häuser und auch Grundstücke. Diese Pläne der Ampel sorgen für erhebliche Unruhe in der Bevölkerung.

Steuererhöhungen durch die Hintertür lehnen wir ab. Wir wollen stattdessen, dass das Elternhaus in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden kann. Hierzu bedarf es aufgrund der Verteuerung von Immobilien einer substanziellen Erhöhung der Freibeträge im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zusätzlich setzen wir uns für eine Regionalisierung der Freibeträge ein, um örtlichen Unterschieden in der Wertentwicklung gerecht zu werden.

Bild: © chocolat01/pixelio.de

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