Diese Woche im Bundestag: Stärkung der Finanzkraft von Ländern und Kommunen
Im Bundestag stehen in dieser Woche drei erste Lesungen an, die sich mit der finanziellen Stärkung von Ländern und Kommunen befassen. Grundlage sind die zu Beginn der Wahlperiode beschlossenen Änderungen am Grundgesetz sowie das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 100 Milliarden Euro.Mit dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKiFG) werden die Rahmenbedingungen für Investitionen aus diesem Sondervermögen definiert.
Ein weiteres Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 des Grundgesetzes schafft die Voraussetzungen, damit die Länder die neue Strukturkomponente von 0,35 Prozent des BIP im Rahmen der Schuldenbremse nutzen können. Die Verteilung der Mittel erfolgt dabei grundsätzlich nach dem Königsteiner Schlüssel.
So schaffen wir die Grundlage, damit Länder und Kommunen in ganz Deutschland zukunftsfähig investieren und handlungsfähig bleiben.
Bild: R_by_Paulwip_pixelio