Grundgesetzänderung – warum?
Angesichts der wachsenden internationalen Bedrohungen haben wir, Union und SPD beschlossen, massiv in die Sicherheit Deutschlands zu investieren. Dafür haben wir eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, die es ermöglicht, langfristig und flexibel in die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu investieren. Dafür soll die Schuldenbremse modifiziert werden: Nur Verteidigungsausgaben bis zu einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden auf den regulären Haushalt angerechnet. Unter Verteidigungsausgaben sollen auch solche für die Stärkung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes sowie der Nachrichtendienste fallen.
Warum jetzt? Weil jede weitere Verzögerung unverantwortlich wäre. Die geopolitische Lage verschärft sich rasant – die transatlantische Partnerschaft ist unter US-Präsident Donald Trump geschwächt, während aus Moskau wachsende Bedrohungen drohen. Deutschland muss schnell handlungsfähig werden, das erwarten nicht zuletzt unsere europäischen Partner. Mit dieser Grundgesetzänderung können wir die Verteidigungsfähigkeit, den Bevölkerungsschutz und die Nachrichtendienste zügig stärken.
Zusätzlich wollen wir ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für zwölf Jahre schaffen, um die Infrastruktur zu modernisieren. Davon können bis zu 50 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen, um Klimaschutz und Energiesicherheit voranzubringen. Auch die Bundesländer erhalten mehr finanzielle Flexibilität, indem ihre Schuldenbremse an die des Bundes angepasst wird, sodass ihnen künftig eine jährliche Neuverschuldung von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht wird.
Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Reformagenda, die auch den Abbau von Bürokratie, eine Verschlankung des Staates und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren umfasst. Denn Investitionen allein reichen nicht aus – wir müssen auch die Strukturen modernisieren. Nur mit nachhaltigem Wachstum können wir langfristig notwendige Ausgaben aus dem regulären Haushalt finanzieren, insbesondere im Bereich der Verteidigung.
Allerdings hilft viel Geld am Ende nicht viel, wenn wir nicht auch Strukturveränderungen angehen. Wir brauchen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, damit der Investitionsstau sich auflösen kann. Wenn es uns gelingt, nachhaltiges Wachstum zu schaffen, dann ist das die Grundlage für die Tragfähigkeit der Schuldenlast.
Für die Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. Ich hoffe sehr, dass auch die Grünen ihre Zustimmung geben.
„Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen.“ Ich hoffe auch auf Ihr Verständnis dafür.
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