Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht unserer Republik, Hüterin der Grundrechte und Garant unserer Verfassungsordnung. Seine Mitglieder tragen eine besondere Verantwortung für die Auslegung des Grundgesetzes und für die Fortentwicklung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es war daher wichtig, dass wir im Deutschen Bundestag in dieser Woche die Nachbesetzung der drei freigewordenen Richterplätze geregelt und damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts sichergestellt haben.

Ich habe meine Stimme Frau Dr. Sigrid Emmenegger, Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold und Prof. Dr. Günter Spinner gegeben. Alle drei bringen durch ihre berufliche Erfahrung und ihre juristische Expertise die besten Voraussetzungen mit, um das Gericht in seiner wichtigen Arbeit zu stärken.

Gerade weil das Gericht auch in politisch sensiblen Fragen Recht sprechen muss, kommt es darauf an, dass die gewählten Persönlichkeiten die notwendige juristische Tiefe, ein gefestigtes Wertefundament sowie die Fähigkeit zur differenzierten Argumentation mitbringen. In einer pluralistischen Demokratie kann und soll es dabei zu unterschiedlichen Auslegungen kommen. Das ist Wesensmerkmal und Stärke unserer Demokratie und auch unserer Verfassungsgerichtsbarkeit. Für mich ist entscheidend, dass die Richterinnen und Richter in Karlsruhe nicht parteipolitischen Interessen verpflichtet sind, sondern ihre Entscheidungen allein der Verfassung orientieren. Dieses Vertrauen habe ich bei allen drei Kandidatinnen und Kandidaten.

Ich gratuliere den Gewählten herzlich zur erfolgreichen Wahl und wünsche ihnen für die verantwortungsvolle Aufgabe am Bundesverfassungsgericht viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen.

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