Bürgergeld grundlegend geändert: Mehr Gleichgewicht von „Fördern und Fordern“

Zur heutigen finalen Abstimmung über das Bürgergeldgesetz

Die schweren Webfehler des Gesetzes werden behoben. Das in den letzten Jahren so erfolgreiche Prinzip „Fördern und Fordern“ bleibt erhalten. Der Einstieg in ein bedingungs­loses Grundeinkommen wird verhindert. Hartz IV bekommt einen neuen Namen, aber die bewährten Instrumente der Arbeitsförderung und -vermittlung bleiben erhalten.

Vordringliches Ziel ist es, Menschen schnell wieder in Arbeit zu bringen. Wer einen Job sucht, muss dabei unterstützt werden. Gleichzeitig ist es dringend erforderlich, dass die Regelsätze in der Grundsicherung zum 1. Januar 2023 deutlich angehoben werden. Dies und auch die neuen Hinzuverdienstgrenzen waren nie Streitpunkt zwischen der Ampel und der CDU/CSU-Fraktion.

Mit unserer Einigkeit zwischen Bund und Ländern in der Ablehnung des von der Ampel beabsichtigten Systemwechsels haben wir im Vermittlungsausschuss dafür gesorgt, dass das Prinzip „Fördern und Fordern“ erhalten bleibt: Pflichtverletzungen können weiter vom ersten Tag an mit Leistungskürzungen beantwortet werden, die Karenzzeit wird halbiert und die Vermögensfreigrenzen werden deutlich gesenkt. Wir haben bei diesem „Hartz-IV-Update“ schwere Webfehler beseitigt.

Auf die Jobcenter kommt nun viel Arbeit zu. Die Ampel hat unsere Forderung nach einer besseren Personalausstattung der Jobcenter abgelehnt. Mehr Geld für das Funktionieren der Jobcenter war ein Wunsch, der aus dem Wahlkreis an mich herangetragen wurde.

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