Einzelhandel und Innenstädte brauchen Stabilisierung und Belebung

Immer mehr Einzelhändler stehen vor großen Schwierig­keiten – erst die massiven Einschränkungen durch Corona, nun Lieferengpässe, Preissteigerungen und Krisenstimmung, die als Folgen des Kriegs in der Ukraine längst auch im Einzelhandel angekommen sind. Jetzt erleben wir nicht nur bei Energie eine Preissteigerung, die es in Deutschland seit 40 Jahren nicht gegeben hat. Das belastet Einzelhandel und Innenstädte im Bergischen Städtedreieck.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu den Antrag „Nachhaltige Impulse für Einzelhandel und Innenstädte“ mit gezielten Maßnahmen für mehr Liquidität und Flexibilität erarbeitet.

Ziel ist es, den Handel steuerlich zu entlasten und den Handlungsspielraum von Einzelhändlern und Kommunen zu erweitern. Der Ansatz ist: Die Menschen vor Ort – ob Bürger, Einzelhändler, Kommunalpolitiker oder Stadt­planer – wissen am besten, wie sie ihre Innenstädte voranbringen bzw. wo sie Umsatz machen können. Der Unionsantrag „Einzelhandel und Innenstädte“ ist ein Gesamtkonzept für bessere Rahmenbedingungen, das für Stabilisierung und Belebung sorgt.

Wesentliche Punkte des Antrags „Einzelhandel und Innenstädte“ sind für mich:

  • Ein Innenstadt- und Ortskernfonds, der Mittel für gezielte lokale Maßnahmen bereitstellt,
  • Erleichterung des Bau- und Gewerberechts für die Schaffung von Innenstadtangeboten, die mit Gastronomie, Freizeiterlebnis und Kultur den Einzelhandel ergänzen und so die Menschen dauerhaft an die Innenstädte binden und länger dort halten. Parallel dazu kann der Einzelhandel seine Öffnungszeiten flexibel gestalten,
  • gezielte Hilfen bei der Unternehmensnachfolge für alteingesessene Einzelhandelsgeschäfte, die in der Familie keine Nachfolge finden,
  • komfortable Erreichbarkeit von Innenstädten durch ÖPNV, aber auch durch pragmatisches Verkehrsmanagement für Auto- und Radfahrer,
  • Unterstützung bei der Verzahnung von stationärem und digitalem Einzelhandel inklusive kreativer Lieferkonzepte.

Die Belebung des Einzelhandels und der Innenstädte ist eine Querschnittsaufgabe für alle Ebenen – Bund, Länder und Kommunen. Die finalen Entscheidungen sollen auf der kommunalen Ebene getroffen werden. Bund und Land müssen für mehr Transparenz sorgen, welche Möglichkeiten und Förderinstrumente zur Verfügung stehen.

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