Vorschlag der Ampel-Koalition zur Verkleinerung des Bundestages nicht zielführend

Für Aufregung im politischen Berlin sorgte in dieser Sitzungswoche der Vorschlag der Ampel-Koalition für eine erneute Wahlrechtsreform, mit dem der Deutsche Bundestag auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinert werden soll.

Der Gesetzesvorschlag sieht im Kern die faktische Streichung der Überhangmandate vor. Demnach dürften die Parteien Direktmandate nur wahrnehmen, wenn diese auch vom Zweitstimmen-Ergebnis der Partei gedeckt wären. Nach derzeitigem Recht werden Überhangmandate vergeben, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat als ihr nach Zweitstimmen zustehen. Um den Wählerwillen nicht zu verzerren, bekommen alle anderen Fraktionen jeweils Ausgleichsmandate, weshalb der Bundestag auf eine Größe von aktuell 736 Abgeordneten angewachsen ist. 

Wir als CDU/CSU-Fraktion stellen uns nicht gegen die von der Regierung angestrebte Verkleinerung des Bundestages, die nun vorliegenden Vorschläge sind jedoch nicht zielführend – aus mehreren Gründen:

Die in der letzten Legislaturperiode beschlossene Wahlrechtsreform hat bereits zu einer deutlichen Reduzierung der Mandate geführt und wird auch bei der nächsten Bundestagswahl in 2025 die Anzahl der Mandate weiter verringern. Wir sind damit auf einem guten Weg und sollten diesen fortsetzen!

Denn es kann nicht sein, dass Direktkandidaten, die in ihren Wahlkreisen gesiegt haben, nicht auch das Mandat zugesprochen wird und sie somit nicht in den Bundestag einziehen könnten. Damit würden die Grundfeste unserer Demokratie ausgehebelt werden; dem Wählerwillen würde keine Rechnung getragen!

Weiter halte ich es für befremdlich, dass die Koalition einen Vorschlag unterbreitet, von dem sie weiß, dass gerade die CDU/CSU-Fraktion in der Vergangenheit die meisten Direktmandate gewonnen hat. Es gäbe zweifelsohne andere Stellschrauben – wie bspw. die bereits im Gesetz verankerte Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise – mit denen eine Verkleinerung des Bundestages erreicht werden könnte. Die Koalition drängt zur Eile, damit bereits bei der nächsten Bundestagswahl 2025 nach den neuen Regeln gewählt wird. Wir als CDU/CSU-Fraktion sehen allerdings noch erheblichen Diskussions- und vor allem Änderungsbedarf an den Vorschlägen und haben auch verfassungsrechtliche Bedenken!

Thomas Trutschel / photothek

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