Bundesbeteiligung an kommunalen Mehrausgaben reicht nicht einmal ansatzweise aus

Die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Mehrausgaben, über die der Bundestag heute entscheidet, ist verglichen mit dem, was frühere unionsgeführte Bundesregierungen den Kommunen erstattet haben, bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Weder sind die 7.500 Euro pro Person und Jahr auskömmlich – noch werden die für 2024 veranschlagten pauschalen Abschlagszahlungen ausreichen. Das Ziel muss sein, die Kosten durch eine reduzierte Zuwanderung deutlich zu senken. Hier tut die Bundesregierung viel zu wenig. Das Gleiche gilt auch für die Bundesbeteiligung an den Kosten der kommunalen Wärmeplanung. 100 Millionen Euro pro Jahr sind mehr als nichts – aber auch nicht mehr und schon gar nicht auskömmlich.

Der Bund lässt die Kommunen auf den Kosten sitzen – ein Problem, das sich bereits durch die ganze Wahlperiode zieht. Die zusätzliche jährliche Belastung aus den bislang von der Ampelkoalition verabschiedeten Gesetzen liegt in der laufenden Wahlperiode und auch ab 2026 bei über 4,3 Milliarden Euro. Der überwiegende Teil des Kommunaldefizits im vergangenen Jahr ist bundesgemacht. Die Ampelkoalition trägt damit zur strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen bei. Sie bringt die kommunale Leistungsfähigkeit in akute Gefahr. Die kommunale Selbstverwaltung verkommt damit zur Farce.

Bild: Dieter-Schuetz_pixelio

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