Elementarschadenversicherung: Vom Hochwasser lernen

Wir haben in unserer Region vor drei Jahren die Auswirkungen des Klimawandels hautnah spüren müssen. Elementarschadenereignisse wie bei dem verheerenden Hochwasser sind für die Eigentümer von existenzieller Bedeutung, sie können schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Die einfache Wohngebäudeversicherung leistet in der Regel nicht bei Überschwemmung und Starkregen, sondern lediglich bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Für den Schutz gegen Überschwemmung und Starkregen bedarf es einer Elementarschadenversicherung, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung in der Regel gegen eine Zusatzprämie angeboten wird. Lediglich etwa 50 Prozent der circa 8,5 Mio. Wohngebäudeversicherungen in Deutschland besitzen eine Elementarschadenabsicherung.

Mit einem eigenen Antrag haben wir in dieser Sitzungswoche eine gesetzliche Regelung gefordert, um den privaten Versicherungsschutz für Elementarschäden auszuweiten. Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Diese kann im Rahmen einer informierten Entscheidung und Belehrung über die Konsequenzen auch abgewählt werden (Opt-Out). Im Bestandsgeschäft – also dort, wo bereits Versicherungspolicen vorhanden sind – sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Auch diese Erweiterung kann innerhalb einer gewissen Frist abgewählt werden.

So wollen wir sicherstellen, dass jeder Haus- oder Wohnungseigentümer die Möglichkeit zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung erhält und über die Risiken des Verzichts informiert ist. Auf diesem Wege stellen wir ebenso sicher, dass bei zukünftigen Großschadensereignissen keine staatlichen „Fluthilfen“ mehr erforderlich sind.

Bild: pixabay

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