Migration: Sekundärmigrationszentren müssen in allen Ländern kommen

Diese Woche haben wir im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS-Anpassungsgesetz, 21/1848) beraten. Ziel ist es, die europäischen Vorgaben in nationales Recht zu überführen und so für mehr Ordnung und Klarheit im Asylsystem zu sorgen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwarten, dass alle Bundesländer künftig Sekundärmigrationszentren einrichten. Wenn die Bundesregierung diese Möglichkeit schafft, müssen die Länder sie auch konsequent nutzen. Nur so kann es gelingen, irreguläre Sekundärmigration wirksam zu begrenzen und Ordnung in das Asylsystem zu bringen. Unser Ziel ist klar: Wer nicht in Deutschland bleiben darf, muss unser Land zügig wieder verlassen. Für Personen, deren Asylverfahren nach europäischem Recht nicht in Deutschland geführt werden darf, müssen die Sozialleistungen entsprechend angepasst werden. Jeder sogenannte Dublin-Flüchtling hat die Möglichkeit, freiwillig in das zuständige Land zurückzukehren. Damit schaffen wir Klarheit, Ordnung und Gerechtigkeit im europäischen Asylsystem. Nur wenn die Verfahren fair, einheitlich und konsequent umgesetzt werden, können wir sowohl die Aufnahmebereitschaft als auch die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats sichern. Wir stehen für eine Migrationspolitik mit Augenmaß – humanitär gegenüber Schutzbedürftigen, aber entschlossen gegenüber Missbrauch und unrechtmäßiger Migration.

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