Reformen im Herbst
Stärkung der Industrie
Die Gasspeicherumlage wird abgeschafft – das entlastet Haushalte und Unternehmen um insgesamt 3,4 Mrd. Euro jährlich. Auch die Strompreise profitieren, da Gaskraftwerke häufig preissetzend sind.
Mit dem novellierten Kohlendioxid-Speicherungsgesetz schaffen wir die Grundlage für CCS und CCU: CO₂ kann künftig gespeichert oder weiterverwendet werden. Damit fördern wir Technologieoffenheit, Planungssicherheit und Investitionen – ein echter Quantensprung für Klimaschutz und Industrie.
Stärkung des Finanzstandorts
Das neue Standortfördergesetz verbessert die Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wagniskapital. Damit stärken wir den Finanzplatz Deutschland, erleichtern Unternehmensfinanzierungen und bauen Bürokratie ab – ein wichtiger Schritt für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
Stärkung des ÖPNV
Mit dem Regionalisierungsgesetz ist die Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030 gesichert. Der Preis steigt ab 2026 auf 63 Euro, ab 2027 folgt eine jährliche Anpassung an die Kostenentwicklung. Bund und Länder beteiligen sich mit jeweils 1,5 Mrd. Euro jährlich – das schafft Verlässlichkeit für Fahrgäste und Verkehrsunternehmen.
Stärkung von Pflege und Gesundheit
Mit dem neuen Pflegekompetenzgesetz werden Befugnisse und Aufgaben von Pflegekräften modernisiert, Bürokratie abgebaut und das Berufsbild attraktiver gestaltet.
Zudem sichern wir die Finanzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung, um das drohende Defizit von 2 Mrd. Euro im Jahr 2026 zu vermeiden.
Stärkung der inneren Sicherheit
Härtere Strafen gegen Geldautomatensprengungen: Künftig drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Wir schließen Strafbarkeitslücken, stärken die Ermittlungsbefugnisse und bekämpfen die organisierte Kriminalität im Bereich des Sprengstoffrechts wirksamer. Das sorgt für mehr Sicherheit im ganzen Land.
Stärkung der Landwirtschaft
Wir halten Wort: Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wiedereingeführt – 21,48 Cent pro Liter Diesel, rund 430 Mio. Euro jährlich für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Das schafft Planungssicherheit und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
Zudem werden die Grenzen für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf 90 Arbeitstage bzw. 15 Wochen ausgeweitet – ein wichtiges Signal für die Saisonarbeit.
Mit dem neuen Agrarstatistikgesetz entfällt für viele Betriebe die Pflicht zur gesonderten Meldung, da Verwaltungsdaten genutzt werden können. Das entlastet die Landwirtschaft spürbar.

