Migration: Bezahlkarten einführen – Sachleistungsprinzip konsequent umsetzen

Der aktuelle Flüchtlingszustrom bringt Deutschland an seine Belastungsgrenze. Die Kommunen sind mit der aktuellen Situation überfordert. Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme weiterer Asylsuchender zunehmend ab. Wir wollen die Anreize für eine ungesteuerte Migration nach Deutschland senken.

Die hohen Sozialleistungen für Asylbewerber sind ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Asylsuchende einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bevorzugen. Um Anreize zu verringern, sollten Bargeldzahlungen von Leistungen so weit wie möglich vermieden werden. Sofern möglich sollten deshalb Leistungen in erster Linie als Sachleistungen für die Leistungsberechtigten angeboten werden.

Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – greifen wir deshalb einen Vorschlag aus dem Freistaat Bayern auf, für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine bargeldlose Bezahlkarte einführen. Somit wird eine angemessene, praktikable und gerechte Balance zwischen Sach- und Geldleistungen geschaffen, die eine Basis für eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft sein kann. Gleichzeitig wäre die Einführung einer solchen Bezahlkarte eine konsequente Weiterentwicklung des Sachleistungsprinzips.

Eine Integration in die Gesellschaft wird durch die Bezahlkarte nicht behindert. Der Vorschlag findet auch weitere Zustimmung: 69 Prozent der Deutschen sind laut einer INSA-Studie dafür, dass Asylbewerber eher Sach- statt Geldleistungen erhalten.

Foto: Jürgen Hardt

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