Gegen Ungleichbehandlung bei der LKW-Maut – Schutz für das Handwerk
Wir haben in dieser Woche einen Antrag zur Unterstützung von kleineren Unternehmen wie Handwerksbetrieben in den Bundestag eingebracht. Denn zum 1. Juli tritt die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft. Für die betroffenen Unternehmen hat dies erhebliche Mehrbelastungen zur Folge. Um kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe nicht zu überfordern, gibt es zwar eine Handwerkerausnahme, aber diese Ausnahmeregel greift zu kurz, weil sie nur bestimmte Berufe umfasst. Wir fordern, dass deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden.
Es darf keine Ungleichbehandlungen unserer bergischen Unternehmen geben. Es müssen vielmehr alle gewerblichen Tätigkeiten von der Maut befreit werden, die handwerksmäßig erbracht werden und mit Transportaufgaben verbunden sind. Dazu gehören der gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Gartenbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterdienste, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten.
Die von der Ampel-Koalition beschlossene Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Maut belastet viele unserer bergischen Unternehmen. Gerade in diesen angespannten Zeiten verschärft die Ampel damit die Lage der Wirtschaft noch einmal. Die vielen kleinen und mittelständisch geprägten Betriebe brauchen weniger statt immer mehr Bürokratie und Zusatzkosten.
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