Krankenhausreform ja – aber nicht so
Nach mehreren Ankündigungen und Verschiebungen seitens Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Bundesregierung am 15. Mai 2024 ihren Kabinettentwurf eines „Krankenhaus-versorgungsverbesserungsgesetzes“ beschlossen.
Lauterbachs „Revolution“ ist leider weiterhin ein „Krankenhausversorgungsverschlimmbesserungsgesetz“.
Klar ist für uns, wir brauchen dringend eine Krankenhausreform. An dem „ob“ besteht keinerlei Zweifel. Um das „wie“ wollen wir jedoch intensiv ringen. Die erhebliche Kritik nahezu aller relevanten Akteure im Gesundheitswesen – von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) über die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Ärzteschaft, die Pflegekräfte bis hin zu den Ländern – zeigt, dass der Bundesgesundheitsminister im Alleingang jegliche konstruktiven Verbesserungsvorschläge im bisherigen Gesetzgebungsverfahren an sich hat abprallen lassen und zu keinerlei Einlenken oder Kompromiss fähig zu sein scheint. Das ist gerade bei diesem elementar wichtigen Gesetzgebungsverfahren, das eine über viele, viele Jahre wirkende Krankenhausreform mit dem Ziel einer gesicherten Patientenversorgung zum Gegenstand hat, fatal, gerade für die stationäre Versorgung auch im ländlichen Raum. So findet sich im Kabinettsbeschluss keine der von allen Ländern in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf erhobenen wesentlichen Forderungen wieder. Einige Länder, so der Freistaat Bayern und Baden-Württemberg, haben bereits Verfassungsklage angedroht. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung denken laut über mögliche Klagen nach.
So droht das Scheitern dieser unstrittig notwendigen Reform – auch wegen des engen Zeitfensters bis zum Ende dieser Wahlperiode. Dass Lauterbach nach wie vor keine professionelle Auswirkungsanalyse zu seinem Gesetzentwurf hat erarbeiten lassen und dass das Bundesjustizministerium im Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses noch nicht die Rechtsförmlichkeit dieses Gesetzentwurfs final geprüft hat, verdeutlicht, wie unverantwortlich und unprofessionell diese Regierung mit einem so wichtigen politischen Vorhaben umgeht.
Trotz der von uns als Union vielfach vorgebrachten Forderungen nach schnell wirkenden, vor allem finanziellen Stützmaßnahmen für unsere vor einer Insolvenzwelle stehenden Krankenhäuser (wie unser im September 2023 eingebrachter Antrag „Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern“) tut die Ampel kurzfristig nichts, um eine (schon begonnene) kalte Strukturbereinigung in unserer Krankenhauslandschaft wenigstens so lange zu verhindern, bis die Krankenhausreform greift. Deshalb werden wir weitere Punkte erarbeiten, die dazu führen werden, dass die für unsere Versorgung relevanten Krankenhäuser die Reform überhaupt noch erleben. Dies schließt das in sich zusammenfallende Krankenhaustransparenzregister ein, welches als große Qualitätsoffensive angekündigt war und sich nunmehr nach verspätetem Start als Quelle für Fehlinformationen und in der Folge als Fehlsteuerung von Patienten erweist.
Bild: Sasin Tipchai/Pixabay