Gute Nachrichten für Kommunen

Solingen, Remscheid und Wuppertal stehen seit Jahren unter erheblichem Investitionsdruck – bei Schulen, Kitas, Sportanlagen, Feuerwehr oder Wohnraum. Die diese Woche geschlossene Bund-Länder-Vereinbarung sorgt für dringend benötigte finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene. Die jetzige Vereinbarung schafft endlich Klarheit und gibt den Kommunen das, was sie brauchen: verlässliche, flexible und unbürokratische Investitionsmittel. 1. steuerliches Investitionssofortprogramm:

Steuerausfälle werden ausgeglichen. Diese Woche haben wir das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ – den sog. Investitionsbooster – verabschiedet. Die Kommune befürchteten dadurch hohe Steuerausfälle. Nun hat man sich darauf geeinigt, dass die Kommunen zwischen 2025 und 2029 einen vollständigen Ausgleich für die erwarteten Steuermindereinnahmen aus dem steuerlichen Sofortinvestitionsprogramm erhalten – über pauschale Festbeträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Auch die Länder werden entlastet, unter anderem durch Förderprogramme für Bildungsinfrastruktur und Krankenhäuser.

Diese Lösung ist gerecht und zielgerichtet. Dort, wo Einnahmen wegbrechen, fließen nun gezielt Mittel – ohne langwierige Nachweise oder Einzelfallprüfungen.

2. Sondervermögen Infrastruktur:

Infrastruktur-Investitionen kommen vor Ort an Besonders bedeutend ist der kommunale Anteil am neuen Sondervermögen „Infrastruktur“. Von den 100 Milliarden Euro, die Bund und Länder gemeinsam zur Verfügung stellen, sollen mindestens 60 % direkt an die Kommunen gehen – mit Beginn zum 1. Januar 2025.

Die Mittel können unbürokratisch eingesetzt werden: ohne Nachweis der Zusätzlichkeit, ohne Einzelprojektanträge, auch in bereits geplante Vorhaben. Förderfähig sind nicht nur Schulen und Kitas, sondern auch Vorhaben in Bereichen wie Sport, Kultur, Wasserwirtschaft, Innere Sicherheit oder Wohnungsbau.

Das ist ein großer Fortschritt – endlich wird die Investitionskraft vor Ort gestärkt, und wir geben den Kommunen das nötige Vertrauen, eigenverantwortlich zu handeln.

3. Kommunale Altschulden In der Vereinbarung wurde noch einmal das klare Bekenntnis zur Altschuldenregelung wiederholt: Der Bund beteiligt sich bis zum Ende der Legislaturperiode jährlich mit 250 Millionen Euro an Entschuldungsmaßnahmen. Über die Umsetzung der Maßnahmen wird der nächste Koalitionsausschuss beraten.

4. Veranlassungskonnexität wird ausgebaut

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Vereinbarung: Der Bund verpflichtet sich, das Prinzip der Veranlassungskonnexität („Wer bestellt, bezahlt“) künftig konsequenter umzusetzen. Ein neuer Umsetzungsmechanismus soll sicherstellen, dass Kommunen nicht für die Kosten neuer Bundesgesetze aufkommen müssen, ohne dafür finanziellen Ausgleich zu erhalten. Wenn der Bund Aufgaben an die Kommunen überträgt, muss er auch für die Finanzierung sorgen.

Insgesamt ist die Bund-Länder-Vereinbarung ein starkes Signal für handlungsfähige Kommunen – auch bei uns im Bergischen Städtedreieck. Sie gibt Spielraum für Investitionen, reduziert Bürokratie und sorgt dafür, dass Mittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

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