Investitionsbooster: Steuerliche Anreize für Wirtschaft und Forschung
Mit dem Investitionsbooster – dem Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – setzen wir gezielte Maßnahmen, um Wirtschaft und Forschung zu fördern. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Degressive Abschreibung: Ab sofort können Unternehmen von einer degressiven Abschreibung mit einem Abschreibungssatz von 30 Prozent profitieren. Das bedeutet eine schnellere steuerliche Entlastung für Investitionen.
- Unternehmensbesteuerung: Ein erster wichtiger Schritt zur Steuererleichterung: Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2028 schrittweise um ein Drittel gesenkt – von 15 auf 10 Prozent. Zusätzlich wird die Gesamtsteuerbelastung für Personenunternehmen ebenfalls Schritt für Schritt reduziert.
- Förderung von Forschung und E-Mobilität: Die steuerliche Förderung in den Bereichen Forschung und E-Mobilität wird weiter ausgebaut, um Innovation und nachhaltige Technologien in Deutschland zu stärken.
Mit diesen Maßnahmen möchten wir die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiter steigern und die Zukunft von Wirtschaft und Forschung sichern.