Neuerungen in der Migrations- und Innenpolitik: Wichtige Gesetzesänderungen

Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und der 1. Lesung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird der Weg für wichtige Änderungen geebnet.

Familiennachzug:

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wird für zwei Jahre in Kraft treten, ähnlich wie bereits in der Zeit von 2016 bis 2018. Dies bedeutet eine spürbare Verringerung des Zuzugs von Familienangehörigen nach Deutschland. In Härtefällen bleibt der Familiennachzug möglich.

Staatsangehörigkeitsrecht:

Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wird die „Turboeinbürgerung“ abgeschafft. Künftig wird die Möglichkeit, nach nur drei Jahren Aufenthalt die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, wieder aufgehoben. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Integration und der langfristige Aufenthalt in Deutschland stärker berücksichtigt werden.

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