Neue Grundsicherung stärkt Gerechtigkeit

Die Bundesregierung hat diese Woche einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das bisherige Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung weiterentwickelt wird. Lesen Sie hierzu Bärbel Bas Brief an uns Abgeordnete. Ziel ist es, Sozialleistungen gerechter, treffsicherer und verbindlicher auszugestalten – nach dem bewährten Grundsatz des Förderns und Forderns.

Dabei bleibt ein zentrales Versprechen unangetastet: Wer Hilfe benötigt und mitwirkt, kann sich weiterhin auf Unterstützung, Beratung und Förderung verlassen. Besonders schutzwürdige Gruppen – etwa Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen – werden auch künftig durch Härtefallregelungen und Schutzmechanismen ausdrücklich berücksichtigt.

Ein wesentlicher positiver Kern der Reform ist die stärkere Ausrichtung auf nachhaltige Arbeit statt dauerhaften Leistungsbezug. Künftig gilt wieder der Vermittlungsvorrang: Zunächst wird geprüft, ob eine direkte Aufnahme von Erwerbsarbeit möglich ist. Erst wenn dies nicht erfolgversprechend ist, kommen Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht – insbesondere für junge Menschen. Denn eine abgeschlossene Ausbildung ist der beste Schutz vor Langzeitarbeitslosigkeit.

Auch Eltern sollen früher bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen werden gezielter beraten, wobei gesundheitliche Stabilisierung künftig stärker Teil der Integrationsarbeit der Jobcenter ist. Jugendliche in schwierigen Lebenslagen sollen umfassender begleitet werden, unter anderem durch gestärkte Jugendberufsagenturen.

Gleichzeitig werden Mitwirkungspflichten klarer und verbindlicher gefasst. Wer arbeiten kann, muss im zumutbaren Umfang mitwirken. Wer Termine wiederholt versäumt, Bewerbungen verweigert oder zumutbare Arbeit ablehnt, muss künftig schneller mit Konsequenzen rechnen. Diese reichen von Leistungsminderungen bis hin zu einem zeitweisen vollständigen Leistungsentzug. Wichtig ist dabei: Vor jeder Sanktion erfolgt eine Anhörung, und bei wichtigen Gründen oder Härtefällen greifen weiterhin Schutzregelungen. Wohnungslosigkeit soll ausdrücklich vermieden werden – deshalb werden Unterkunftskosten in Sanktionsfällen weiterhin direkt an Vermieter gezahlt.

Ein weiterer Fortschritt ist, dass Jobcenter mehr Spielraum für aktive Arbeitsförderung erhalten. Mittel, die bislang für reine Geldleistungen vorgesehen waren, können künftig stärker für Qualifizierung, geförderte Beschäftigung und Integration eingesetzt werden. Davon profitieren insbesondere Frauen, Eltern und Geflüchtete, die bisher zwar Leistungen bezogen, aber formal nicht als langzeitarbeitslos galten.

Auch bei Vermögen und Wohnkosten wird nachjustiert, um mehr Gerechtigkeit gegenüber Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu schaffen und Missbrauch wirksamer zu verhindern. Gleichzeitig geht die Reform gezielt gegen Schwarzarbeit, organisierten Leistungsbetrug und Mietwucher vor.

Es ist mir sehr wichtig, noch einmal zu betonen, dass die Sanktionen nur einen sehr kleinen Teil der Leistungsbeziehenden betreffen werden. Schon heute werden weniger als ein Prozent der erwerbsfähigen Empfänger sanktioniert. Die Reform richtet sich ausdrücklich nicht gegen Bedürftige, sondern gegen dauerhafte Verweigerung.

Die Reform setzt Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. An unserem Grundsatz halten wir fest: Wer mitmacht, wird unterstützt – wer sich verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Das parlamentarische Verfahren beginnt im Januar im Deutscher Bundestag; das Inkrafttreten ist zum 1. Juli vorgesehen.

Ähnliche Beiträge