Irreguläre Migration stoppen
In den ersten acht Monaten dieses Jahres kamen über 200.000 Asylbewerber nach Deutschland – eine Größenordnung von zwei Großstädten, die von Ländern und Kommunen aufzunehmen, zu versorgen und zu integrieren sind. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Asylantragszahlen um über 77 Prozent gestiegen, ein Rückgang ist nicht absehbar. Die Kapazitäten unseres Staates, der Ehrenamtliche und der Zivilgesellschaft stoßen zunehmend an ihre Grenzen.
Bundeskanzler Scholz hat in der Generaldebatte des Deutschen Bundestags am 6. September 2023 einen „Deutschland-Pakt“ vorgeschlagen. In dem dazugehörigen Papier des Bundeskanzleramts finden sich auch vage Aussagen zur Migrationspolitik. Keiner der dort genannten Vorschläge ist neu, zur Begrenzung der irregulären Migration ist der „Pakt“ des Bundeskanzlers sogar völlig ohne Aussage. Die Bundesregierung und insbesondere Bundesinnenministerin Faeser darf die Migrationslage in Deutschland nicht länger ignorieren. Es bedarf jetzt effektiver Maßnahmen zum Stopp der irregulären Migration. Denn für uns gilt weiterhin: Humanität und Ordnung sind zwei Seiten einer Medaille.
Als Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene fordern wir in unserem Antrag „Deutschland-Pakt in der Migrationspolitik – Irreguläre Migration stoppen“ insbesondere die Einführung von lageangepassten Grenzkontrollen auch an den Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wollen wir um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien erweitern. Mit den relevanten Herkunftsstaaten müssen schnell wirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abgeschlossen werden. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die besonders betroffenen EU-Außengrenzstaaten besser unterstützt werden und von der EU die nötigen finanziellen Mittel für einen wirksamen Grenzschutz und die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur erhalten. In den weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems dürfen gegenüber dem gefundenen Kompromiss keine weiteren Abstriche gemacht werden. Zudem brauchen wir die Möglichkeit, Asylverfahren uneingeschränkt in sicheren Drittstaaten durchzuführen.
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