Abstimmung im Bundestag zum assistierten Suizid
Ich setze mich für verstärkte Suizidprävention und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz des Lebens und dem Recht auf Selbstbestimmung ein.
Am Donnerstag habe ich für den Gesetzentwurf gestimmt, der einen Verbleib des assistierten Suizids im Strafrecht vorsieht. Wenn bestimmte Regeln eingehalten werden, soll Suizidhilfe in Zukunft jedoch straffrei möglich sein. Strafbar ist nach dem Entwurf nur die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“, das heißt die auf Wiederholung angelegte Unterstützung beim Suizid, wenn dabei die Regeln des Schutzkonzeptes nicht eingehalten wird.
In der Abstimmung erreichte der von mir unterstützte Antrag zwar die meisten Stimmen, doch auch er erhielt wie der andere Antrag keine Mehrheit. Ich setze darauf, dass im Herbst ein neuer Anlauf für einen breiten Konsens gelingt.