Meine Antwort an Stadtdirektor Dr. Kühn: Kein Verständnis für geplante Kürzungen in der Beschäftigungsförderung
Die Bundesregierung plant, die Zuständigkeit der Arbeitsförderung von erwerbsfähigen leistungsberechtigten jungen Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit nach dem SGB III zu übertragen. Zudem sollen die Mittel im SGB II für die Gruppe der jungen Menschen unter 25 Jahren und bei den Verwaltungskosten gekürzt werden. Der Wuppertaler Stadtdirektor Dr. Stefan Kühn befürchtet vor allem den Zuständigkeitswechsel und wendete sich in einem Brief an die Wuppertaler Bundestagsabgeordneten: „Dieser Zuständigkeitswechsel hätte flächendeckend verheerende Folgen für die Zukunftschancen von 700.000 junger Menschen in Deutschland und allein 6.620 in Wuppertal. Es droht ein Kahlschlag erfolgreicher Betreuungs- und Beratungsstrukturen vor Ort!“
Ich habe darauf geantwortet: „[…] Ich sehe diese Entscheidung ebenso kritisch wie Sie und bin sehr besorgt, dass wir in Zukunft gerade diese Personengruppe schlechter als bisher unterstützen können. Bedenklich ist bei der vorgesehenen Verschiebung der U25-Klientel vom SGB II ins SGB III, dass die steuerfinanzierten Förderungen damit künftig zu Lasten der Beitragszahler gehen sollen. Ich befürchte eine Erhöhung der Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge.
Außerdem lehnt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Kürzungen der Bundesmittel im SGB II ab. Im Haushaltsentwurf sind für den Eingliederungstitel und Verwaltungskosten insgesamt 400 Mio. Euro weniger vorgesehen. Die Mittel reichen aber schon jetzt nicht mehr aus, wie soll die Arbeit dann noch fortgesetzt werden? […]
Wir, vor allem meine Kollegen aus dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, werden dennoch im Rahmen des Möglichen alles dafür tun, dass jungen Menschen geholfen wird, eine angemessene Arbeit zu finden, denn gerade sie sind für unseren Arbeitsmarkt in Hinblick auf die Zukunft so wichtig.“
Bild: © Tobias Koch