Flüchtlingspolitik – zum Inhalt
Deutschland steckt seit Jahren in einer anhaltend schweren Migrationskrise. Allein im Jahr 2024 wurden fast 230.000 Asylerstanträge gestellt. 1 Million Syrer und fast 300.000 Afghanen sind mittlerweile in Deutschland aufhältig. Die Aufnahmekapazität von Staat und Gesellschaft sind erschöpft. Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik liegt das Level der Ausländergewaltkriminalität sehr deutlich über dem der Gesamtbevölkerung. Die abscheuliche Mordtat von Aschaffenburg verdeutlicht eine neue Dimension der Gewalt auf Deutschlands Straßen. Aschaffenburg reiht sich ein in die Terroranschläge von Mannheim und Solingen und den Angriff auf den Weihnachtsmarkt von Magdeburg.
Die aktuelle Migrationspolitik gefährdet die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und das Vertrauen der gesamten Gesellschaft in den Staat. Sie wird vom ganz überwiegenden Anteil der Menschen in Deutschland abgelehnt. Die Politik der letzten Jahre hat es versäumt, Kontrolle über die Migration zurückzugewinnen und zu erhalten. Sie hat es versäumt, das geltende nationale Recht durchzusetzen, klare Regeln zu setzen und Fehlanreize für illegale Migration – wie etwa überhöhte Sozialleistungen – zu beseitigen.
Mit dem Zustrombegrenzungsgesetz hätte der Deutsche Bundestag den ersten Schritt hin zu einer echten Asylwende vollziehen können.
Damit Sie wissen, worum genau es ging, hier die drei Maßnahmen des Zustrombegrenzungsgesetzes:
- Wir wollten das Regelungsziel der „Begrenzung“ wieder in das Aufenthaltsgesetz einführen, nachdem die vormalige Ampel-Regierung es aus dem Gesetz gestrichen hatte. Das bedeutet, dass Behörden sich bei Ermessensentscheidungen im Aufenthaltsrecht gerade an dem Ziel der „Begrenzung“ der Migration orientieren hätten müssen.
- Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – also zu solchen Asylsuchenden, die nicht individuell verfolgt werden, sondern nur aufgrund der Verhältnisse im Heimatland vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten – sollte beendet werden. Eine solche Entscheidung hatte die frühere „Große Koalition“ zwischen CDU/CSU und SPD bereits im Jahr 2016 getroffen.
- Überdies wollten wir die Kompetenzen der Bundespolizei beim Vollzug des Aufenthaltsrechts ausweiten. Dies entspricht dem einschlägigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 23.-25. Oktober 2024.
Wir bleiben dabei: Eine richtige Entscheidung wird nicht dadurch falsch, dass die Falschen zustimmen. Sie bleibt richtig. Wir wissen die große Mehrheit der Bevölkerung, übrigens auch die Mehrheit der sozialdemokratischen Wählerinnen und Wähler, hinter uns.
Bis zur letzten Minute haben wir versucht, Sozialdemokraten und Grüne zum Handeln zu bewegen. Wir haben eine Mehrheit in der demokratischen Mitte des Bundestags gesucht, um einen Schritt in die richtige Richtung hin zu einer echten Asylwende in Deutschland zu vollziehen. Seit drei Jahren lassen SPD und Grüne unsere Vorschläge für eine Asylwende ins Leere laufen. In diversen Gesprächen mit uns haben die Spitzen von SPD und Grünen verdeutlicht, dass sie auf der Grundlage unseres Zustrombegrenzungsgesetzes nicht verhandeln wollen. Damit ist klar: SPD und Grünen geht es ausschließlich um Taktik und Wahlkampf und nicht um gemeinsame Lösungen in der Migrationspolitik. Wir sind enttäuscht, dass Sozialdemokraten und Grüne keine Verantwortung für die Wiederherstellung der inneren Sicherheit in Deutschland übernommen haben.
Nach den schrecklichen Taten an Orten wie Aschaffenburg und Magdeburg erwarten die Menschen konkrete Lösungen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen zu Lösungen kommen, mit denen die Menschen sich in unserem Land wieder sicher fühlen können. Die Menschen erwarten dabei eine Entscheidungsfähigkeit der politischen Mitte – und dieser Verantwortung sind SPD und Grüne heute nicht nachgekommen.